Die Nutzung des Intranets ist nur möglich, wenn die Nutzungsbedingungen akzeptiert werden. Für
die Nutzung des bvitg-Intranets gelten folgende Nutzungsbedingungen.
Eine bestehende Mitgliedschaft Ihres Unternehmens bei dem Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg
e.V. ist Voraussetzung für die Nutzung des Intranets.
Der bvitg versucht seinen Mitgliedsunternehmen die Intranet-Plattform ohne größere Ausfallzeit zur
Verfügung zu stellen. Darüber hinausgehend übernimmt der bvitg keine weiteren Pflichten. Seitens
der Nutzer besteht kein Anspruch auf eine dauerhafte Verfügbarkeit des Dienstes. Ferner übernimmt
der bvitg keine Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität, Verlässlichkeit, Vollständigkeit und
Brauchbarkeit der bereit gestellten Inhalte.
Der bvitg hat das Recht das Nutzerkonto oder einzelne Beiträge eines Nutzers zu löschen, wenn
dieser gegen die guten Sitten oder geltendes Recht verstößt. Der Nutzer verpflichtet sich
insbesondere dazu, keine Beiträge zu veröffentlichen, die gegen das Urheberrecht, Markenrecht,
Kartellrecht oder Wettbewerbsrecht verstoßen. Durch den Nutzer ist sicherzustellen, dass er an den
von ihm eingestellten Inhalten entsprechende Nutzungsrechte besitzt.
Das Urheberrecht für die eingestellten Beiträge verbleibt beim jeweiligen Nutzer. Der Nutzer räumt
dem bvitg mit dem Einstellen seines Beitrags in das Intranet das Recht ein, den Beitrag dauerhaft
zum Abruf bereitzuhalten und innerhalb des bvitg zugänglich zu machen.
Schadensersatzansprüche des Nutzers sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes
bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter
und Erfüllungsgehilfen des bvitg, sofern der Nutzer Ansprüche gegen diese geltend macht. Von dem
Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des
Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels
des Vertrags notwendig ist. Von dem Haftungsausschluss ausgenommen ist auch die Haftung für
Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des bvitg, seiner
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Der Nutzer kann seine Mitgliedschaft im Intranet durch eine entsprechende Erklärung gegenüber
dem bvitg beenden. Auf Verlangen wird der bvitg daraufhin den Zugang des Nutzers sperren. Der
bvitg ist zudem selbst berechtigt, die Mitgliedschaft eines Nutzers unter Einhaltung einer Frist von
zwei Wochen zum Monatsende zu kündigen. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist der bvitg
berechtigt, den Zugang des Nutzers sofort zu sperren und die Mitgliedschaft ohne Einhaltung einer
Frist zu kündigen.
Der bvitg ist nach Beendigung der Mitgliedschaft berechtigt, den Zugang des Nutzers zu sperren.
Außerdem ist der bvitg berechtigt im Falle der Beendigung der Mitgliedschaft die vom Nutzer
erstellten Inhalte zu löschen oder einem anonymen Nutzerkonto zuzuordnen. Persönliche Daten in
Dokumenten, die für die Gremienarbeit notwendig sind, bleiben unverändert erhalten.
Der bvitg ist berechtigt, Änderungen an seinem Dienst vorzunehmen. Ferner ist der bvitg berechtigt,
seinen Dienst unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von zwei Wochen zu beenden. Im Falle der
Beendigung seines Dienstes ist der bvitg berechtigt aber nicht verpflichtet, die von den Nutzern
erstellten Inhalte zu löschen.
Der bvitg behält sich vor, die Nutzungsbedingungen jederzeit ganz oder teilweise ohne gesonderte
Ankündigung zu verändern oder das Angebot einzustellen. Die Nutzungsbedingungen sind
selbständig auf Veränderungen zu überprüfen.
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so
wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen. Die unwirksame
Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten Zweck
soweit wie möglich verwirklicht.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Stand der Nutzungsbedingungen: 08.08.2017